Dr. med. N. Schwertner
Dr. med. T. Görres
Chirurgie, Unfallchirurgie
Orthopädie, Sportmedizin, Phlebologie
Röntgenaufnahmen, die angefertigt worden sind, müssen Ihnen auf Wunsch kostenfrei ausgehändigt werden. Sie dienen dem weiterbehandelnden Arzt zur Information über Ihre Verletzung. Auch beim Einholen einer Zweitmeinung werden diese benötigt.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Röntgenaufnahmen in einer befundungsfähigen Qualität bereitgestellt werden müssen. Das bedeutet, dass der weiterbehandelnde Arzt die Aufnahmen beurteilen können muss. Dies ist möglich bei konventionellen Röntgenbildern und in Datenform (in der Regel CD).
Papierausdrucke sind für eine Beurteilung nicht geeignet.
Nachzulesen: §28 Abs.8 RöV
Durchgangsärzte der
Berufsgenossenschaften
Sprechzeiten mit Termin:
Montags bis Freitags
von 9.00 - 11.00 Uhr
sowie 14.00 - 17.00 Uhr
Mittagspause 12.00 - 14.00 Uhr
Nur für akute Notfälle:
Montag bis Freitag
von 8.00 - 18.00 Uhr
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